22. Bürgerdialog Osterfeld

"Auf ein Wort mit Daniel Schranz"

Der Bürgerdialog in Osterfeld fand am Dienstag, den 21.11.2023,  im Bistro Jederman (Gildenstr. 19) statt.

ANTWORTEN AUF OFFENE FRAGEN ODER ANMERKUNGEN IM BÜRGERDIALOG Osterfeld (Stand 05.01.2024):

Ein Bürger fragt, wie der aktuelle Stand beim angestrebten Radweg auf der alten Flachglas-Eisenbahntrasse, welche Oberhausen mit Bottrop verbindet, ist. 

Der Radweg ist Bestandteil der Machbarkeitsstudie zur Radschnellverbindung von Mülheim über Oberhausen nach Bottrop.
Es ist beabsichtigt, dass die geplante Radschnellverbindung im Rahmen des Landesbedarfsplan zu Radschnellverbindungen des Landes NRW aufgenommen wird. Dieser Landesbedarfsplan ist derzeit durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV NRW) in Aufstellung und soll bis Ende 2024 fertiggestellt werden. Im Rahmen der Aufstellung des Landesbedarfsplans Radschnellverbindungen wird geprüft, ob die in Rede stehende Radschnellverbindung aufgenommen werden kann. Dies wird erst mit Abschluss des Landesbedarfsplans feststehen – dies wird Ende 2024 erwartet. Bei Aufnahmen können die Planungen gemeinsam mit Straßen.NRW vorangetrieben werden; erfolgt keine Aufnahme muss die Stadt Oberhausen in Kooperation mit der Stadt Bottrop prüfen, ob ein Ausbau auf Radschnellverbindungsstandard sinnvoll ist und die Planungen und Bau alleine vorantreiben.

Mehrere Bürgerinnen und Bürger haben die Sauberkeit der Gildenstraße in Osterfeld beanstandet.

Da es sich speziell um zwei Geschäfte handelt, werden diese konkret angesprochen. Zudem werden die Geschäftsleute von der Stadtverwaltung allgemein sensibilisiert.

Eine Bürgerin beanstandet, dass viele Hinterlassenschaften von Hunden in Osterfeld nicht entfernt werden. Sie fragt, ob die Hundebesitzer/-innen nicht bereits bei der Hundeanmeldung auf die Entfernungspflicht hingewiesen werden können.

Die Mitarbeiter/-innen des Sachgebietes Hundesteuer weisen die Steuerpflichtigen grundsätzlich im Zeitpunkt der Anmeldung eines gehaltenen Hundes bzw. von mehreren Hunden auf die allgemeinen steuerlichen Pflichten nach § 10 der Hundesteuersatzung der Stadt Oberhausen hin. In diesen Zusammenhang wird regelmäßig der Sinn und Zweck des mit der Erhebung der Steuer verbundenen Lenkungsziels erörtert.

Kontakt

Stadt Oberhausen, Bereich 0-1/Stadtkanzlei
Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung
Patrizia Eikelberg
Rathaus Oberhausen
Schwartzstraße 72
46045 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2285
E-Mail: buergerbeteiligung@oberhausen.de