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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Straßenverkehr / Zulassung
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Straßenverkehr

Reservieren Sie Ihr Wunschkennzeichen online

Bild: Wunschkennzeichen onlineGegen eine Gebühr von 12,80 Euro reservieren wir drei Monate lang für Sie Ihr Wunschkennzeichen. Es ist erforderlich, dass Sie nach erfolgter online-Reservierung innerhalb von sieben Tagen in Zimmer 7 oder 8 der Zulassungsstelle (1. Etage) vorsprechen, damit die Zahlung der Gebühr veranlasst werden kann und das von Ihnen gewünschte Kennzeichen drei Monate lang auf Sie reserviert bleibt. Bleibt die Vorsprache aus, verfällt die Reservierung nach dieser Frist. 

Die Reservierung verfällt endgültig, wenn nach Ablauf dieser drei Monate kein Fahrzeug zugelassen wurde.

Neben dem Unterscheidungszeichen OB für die Stadt Oberhausen sind folgende Kombinationen in der sogenannten Erkennungsnummer möglich:

für PKW nur 4-, 5- und 6- stellige Kombinationen vergeben:
Beispiele für PKW-Kennzeichen: OB-F 678, OB- TZ 999, OB-PP 7000

Für die Buchstabenkombination HJ, KZ, NS, SA sowie SS besteht ein Zuteilungsverbot.

Bei der Reservierung eines Saison- oder Oldtimerkennzeichens (H-Kennzeichen) ist zu beachten, dass diese Kombination maximal sieben Stellen haben darf. Das bedeutet, dass neben dem Unterscheidungskennzeichen OB nur noch fünf Stellen zu benutzen sind.
Beispiel: OB-EP345H, OB-B 4001H.

Hinweis:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei der Zulassung des Fahrzeuges nur Reservierungen akzeptiert werden, die auf den Namen des künftigern Halters ausgestellt wurden.

Im Falle einer Zulassung durch einen Bevollmächtigten verwenden Sie bitte dieses Formular.

WICHTIG:

Die PIN, die am Ende der Online-Reservierung ausgegeben wird, ist für die Zulassungsbehörde unbrauchbar. Bitte immer bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde das reservierte Kennzeichen angeben.

Aktuelles (6. Juli 2009):
Aufgrund einer aktuellen Weisung der Bezirksregierung in Düsseldorf sieht sich die Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung künftig nicht mehr in der Lage, kurze, zwei- und dreistellige Erkennungsnummern an Kraftfahrzeugkennzeichen für Personenkraftwagen zuzuteilen. Diese kurzen Kennzeichenkombinationen sind nach Anlage 2 zu § 8 Absatz 1 Satz 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung solchen Fahrzeugen vorbehalten, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies ist vor allem bei Krafträdern sowie Importfahrzeugen der Fall.
Wird ein Fahrzeug mit kurzem Kennzeichen künftig also veräußert oder außer Betrieb gesetzt, werden Fahrzeug und Halter voneinander getrennt, wird die Kombination auf jeden Fall eingezogen. Einzige Ausnahme ist die Wiederzulassung eines außerbetriebgesetzten Fahrzeuges mit kurzer Nummer auf den selben Halter. Bereits reservierte Kombinationen für Personenkraftwagen können kostenneutral bei der Zulassungsbehörde umreserviert werden.

zur Reservierung
zur Reservierung (barrierefreie Version)



KONTAKT
Stadt Oberhausen
Öffentliche Ordnung
Kfz-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen
Telefon:
0208 825- 9021, -9022, -9014
Fax:
0208 825-9132
e-mail:
kfz-zulassungsstelle@oberhausen.de