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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Umwelt / Luftreinhalteplanung
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Umweltschutz

Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 - Teilplan West

Ausgangssituation
Gemäß der EU-Luftqualitätsrichtline 2008/50/EG wird die Luftqualität in den Städten systematisch überwacht. Alle europäischen Mitgliedstaaten sind nach dieser Richtlinie dazu verpflichtet, bei Grenzwertüberschreitungen Luftreinhaltepläne aufzustellen. Grund hierfür ist die Tatsache, dass Schadstoffe wie Feinstaub oder Stickstoffdioxid Gesundheitsschädigungen wie Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen hervorrufen. Für das Ruhrgebiet wurde im Jahr 2008 der erste regionale Luftreinhalteplan Ruhrgebiet durch die Bezirksregierungen Arnsberg, Münster und Düsseldorf aufgestellt. Der Teilplan West beinhaltete auch Maßnahmen für die Stadt Oberhausen. Diese Maßnahmen wurden zwischenzeitlich weitgehend umgesetzt.

Fortschreibung
Die Belastungssituation hat sich durch die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan vielerorts verbessert. Da an vielen Stellen nach wie vor die Grenzwerte für Feinstaub und insbesondere für Stickstoffdioxid trotz ergriffener Minderungsmaßnahmen überschritten werden, war eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans mit der Festlegung weiterer Maßnahmen erforderlich.

Verantwortlich für die Fortschreibung des Teilplans West war die Bezirksregierung Düsseldorf in Kooperation mit den Städten Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen. Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 – Teilplan West ist seit dem 15. Oktober 2011 in Kraft getreten und beinhaltet für Oberhausen insgesamt 34 regionale und lokale Maßnahmen, die in der Folge umgesetzt werden müssen.  



KONTAKT
Bereich Umweltschutz
Fachbereich Ökologische Planung
Sascha van den Akker
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen

Telefon:
0208 825-3576
e-mail:
sascha.van-den-akker@oberhausen.de