Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Oberhausen

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Oberhausen

nach den Vorgaben der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (Seveso III-RL) im Baugenehmigungsverfahren zur Erweiterung der Verkaufsfläche eines LIDL-Marktes auf dem Grundstück Brammenring 1, Oberhausen

Die

LIDL Dienstleistung GmbH & CO. KG
Rötelstr. 30
74166 Neckarsulm

hat die Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung der Verkaufsfläche (Az.: 03425-17-16) auf dem Grundstück Brammenring 1 in Oberhausen bei der Stadt Oberhausen beantragt.

Für das Vorhaben wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung (Amtsblatt der Stadt Oberhausen vom 16. Oktober 2017, Nummer 19/2017, Seite 213 f.) durchgeführt. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Einwendungen erhoben worden. Nach Prüfung des Bauantrages ist festgestellt worden, dass dem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Die Baugenehmigung für die Erweiterung der Verkaufsfläche (Az: 03425-17-16) auf dem Grundstück Brammenring 1 in Oberhausen wurde am 06.02.2018 erteilt.

Oberhausen, den 12. März 2018

Stadt Oberhausen

Daniel Schranz
Oberbürgermeister